Möchtest du Teil unserer Gemeinschaft werden? Wir freuen uns über neue Mitgliederanfragen. Wenn du Fragen zur Tennisabteilung hast, schreib uns gerne eine Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Informationen zu Veranstaltungen
Die Veranstaltungen können dem Kalender der Abteilung entnommen werden (linksseitig oder bei Smartphones nachfolgend)
Die Außensaison startet stets zum April eines Jahres.
Regeln für Gastspieler auf der Tennisanlage des TSV Sielmingen
Mitglieder können mit Gastspielern auch die Sandplätze der Tennisabteilung nutzen. Jeder Gast darf in der Saison bis zu 5 x auf der Tennisanlage des TSV Sielmingen spielen. Voraussetzung für das Spielen ist die Teilnahme eines Mitglieds der Tennisabteilung. Der Gastbeitrag beläuft sich auf € 10,00 pro Gastspieler und Stunde. Im Tennisheim hängt am Schwarzen Brett eine Liste für Gastspieler aus. Wir bitten um Eintragung und Barzahlung vor Ort.
Informationen zu Arbeitsdiensten
Die Mitgliedschaft in der Abteilung Tennis setzt eine Vereinsmitgliedschaft im Hauptverein voraus. Die Beiträge der Vereinsmitgliedschaft reichen jedoch nicht aus, um alle Kosten zu decken. Die Abteilung hat aus diesen Gründen einen Zusatzbeitrag definiert.
Um die Zusatzbeiträge für den Betrieb der Tennisanlage niedrig zu halten, muss sich jedes Mitglied unterstützend einbringen. Jedes Mitglied muss dabei eigenständig den Dienst anmelden und vereinbaren. Die Planung der Arbeitsstunden übernimmt der technische Leiter.
Grundsätzlich müssen alle aktiven Mitglieder 10 Stunden Arbeits- oder Hüttendienst pro Jahr leisten. Dies gilt für Jugendliche ab 16 Jahren. Ein regulärer Hüttendienst wird unter der Woche mit 5 Stunden veranschlagt und geht von 18 bis 22 Uhr. Hinzu wird 1 Stunde Vorbereitungszeit eingerechnet. Abweichend davon kann der Dienst bei Events mit mehr Stunden angerechnet werden. Die Arbeitsdienste werden über den Kalender im Tennisheim eingetragen oder über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefragt. Die Dienste können bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres geleistet werden. Danach werden nicht geleistete Stunden mit € 12 pro Stunde eingezogen.
Weitere Details zu den Arbeitsdiensten können hier eingesehen werden.