Kurzmitgliedschaft
Die Einführung einer Kurzmitgliedschaft wurde auf der Mitgliederversammlung am 09.07.2021 von den Mitgliedern einstimmig beschlossen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag an den Verein bemisst sich aus einem zwölftel des Jahresbeitrags der jeweiligen Beitragsklasse zuzuglich 50%. Dieser ist heranzuziehen für abgrenzbare Sportangebote. Den Abteilungen steht es frei, eine Kurzmitgliedschaft im generellen Sinne anzubieten. Die Abrechnung einer Kurzmitgliedschaft erfolgt nach ganzen Monaten, vorschüssig, für die Zeit des Sportangebots. Sollte ein Kurzmitglied darüberhinaus Interesse an einer Vollmitgliedschaft entwickeln, so werden die Beiträge der Kurzmitgliedschaft auf den Jahresbeitrag einer Vollmitgliedschaft der jeweiligen Beitragsklasse angerechnet. Die Gebühren für die Aufnahme eines Kurzmitglieds entsprechen deren eines Vollmitglieds. Eine Kurzmitgliedschaft ersetzt nicht mögliche Zusatzgebühren für Spezialkurse, die von allen am Kurs teilnehmenden Mitgliedern gleichermaßen eingefordert werden. Eine Teilnahme an Sportangeboten ohne Kurz- oder Vollmitgliedschaft ist gemäß Vereinssatzung nicht möglich.
Fitness und Gesundheit - Zusatzkurse
Die Abteilungsbeiträge Pro und Premium für das Zusatzangebot des Bereichs Fitness und Gesundheit werden bei einer Vollmitgliedschaft jährlich, bei einer Kurzmitgliedschaft monatlich erhoben und eingezogen. Mit dem Abteilungsbeitrag Pro können - bis auf Yoga, Mawiba und Line Dance - ganzjährig alle Kurse des Bereichs Fitness und Gesundheit genutzt werden. Mit dem Abteilungsbeitrag Premium ist es möglich zusätzlich an Yoga, Mawiba und Line Dance teilzunehmen.
Bankverbindung für Beitragszahlungen
Volksbank Filder eG
IBAN: DE74 6116 1696 0672 7440 31
BIC: GENODES1NHB
Beitrittsformular zum Download
Für Download bitte auf das Foto klicken!
Hier können sie das elektronische Beitrittsformular herunter laden. Bitte drucken sie das Formular aus und senden es ausgefüllt und unterschrieben an uns, werfen es in den Briefkasten der Geschäftsstelle oder geben es während der Geschäftszeiten persönlich dort ab.
Zum Betrachten wird ein pdf Reader benötigt!
Kündigungen
Kündigungen der Mitgliedschaft beim TSV Sielmingen müssen gemäß Satzung an den Vorstand gerichtet werden. Die Erklärung ist formlos und kann dem Verein via E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, auf dem Postweg oder mit einem Schreiben direkt im Briefkasten der Geschäftsstelle erfolgen. Für die Wirksamkeit im selben Jahr, muss die Erklärung bis zum 30.11. eingegangen sein. Für einen Eingang nach dem 30.11. ist die Kündigung erst zum Ende des Folgejahres wirksam.
Die Kündigung der Kurzmitgliedschaft kann monatlich, zum Ende eines Monats erfolgen.
Wir bitten inständig, uns keine Kündigung per Einschreiben zukommen zu lassen. Da die Geschäftsstelle nur abends belegt ist, generiert dies einen außerordentlich hohen und zusätzlichen Aufwand, dem wir nicht immer oder zeitnah nachkommen können.
Wozu ein Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag des Vereins ist grundsätzlich ein Beitrag für eine Gemeinschaft und nicht für eine Leistung. Die Trainer und die Verantwortlichen des Vereins engagieren sich ehrenamtlich sowie in ihrer Freizeit. Der Mitgliedsbeitrag wird zur Deckung der Grundkosten für das Vereinsheim, die Sportstätten, für Energie-, Wasser- und Versicherungskosten, für Melde- und Verbandskosten, für Schiedsrichter, Trainingsmaterial und Trainingsgeräte sowie für die Geschäftsstelle zur Verwaltung und Abrechnung der Mitglieder verwendet. Zusatzkosten für Mannschaften des aktiven Ligasports werden aus Sponsoren- und Spendengeldern aufgefangen. Sofern darüber hinaus spezielle Sportarten, externe Trainer und Trainingsmethoden angeboten werden, kann ein Zusatzbeitrag notwendig werden. Alle Informationen hierüber erfahren Sie in der Geschäftsstelle.