Mit Ablauf dieses Jahres werden wieder Kinder aus der Familienmitgliedschaft purzeln. Mit der Volljährigkeit greift die geförderte Familienmitgliedschaft nicht mehr. Die eigenen, nun volljährigen Kinder werden sodann zum eigenen Mitglied mit einem eigenen Beitrag.
Wir bitten daher, uns Änderungswünsche zeitnah mitzuteilen. Das betrifft insbesondere Bankdaten und Ausbildungsbescheinigungen wie auch Kündigungen.
Ohne diese Mitteilungen müssen wir davon ausgehen, dass die Mitgliedschaft der volljährigen Kinder weiterhin vom Familienkonto des Antragstellers abgebucht werden können.
Eine Kündigung nicht mehr aktiver Kinder hat schriftlich bis zum 30. November 2022 zu erfolgen.